Abstimmungen 9. Juni 2024
Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden folgende Abstimmungen statt:
- Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative);
- Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»;
- Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»;
- Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes);
- Änderung des Energiegesetzes vom 19. Oktober 2023.
Gesetzliche Bestimmungen über die Stimmabgabe
1. Persönliche Stimmabgabe
Der oder die Stimmberechtigte gibt seinen Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) dem Wahlbüro ab, lässt die Stimmzettel durch das Wahlbüro abstempeln und wirft sie in die Urne ein.
2. Briefliche Stimmabgabe
- Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich unterschreiben.
- Legen Sie den ausgefüllten Stimm-/Wahlzettel mit dem Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag. Wird der Stimmzettel nicht in ein verschlossenes Kuvert gelegt, so führt dies nicht zur Ungültigkeit der brieflich abgegebenen Stimme.
Zustellung, Fristen: Werfen Sie das geschlossene Kuvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung oder geben Sie es unfrankiert bei der Schweizerischen Poststelle 4 bis 5 Werktage vor dem Abstimmungs- und Wahldatum auf, damit rechtzeitiges Eintreffen im Wahlbüro gewährleistet ist. Das Stimmrecht-Kuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald die Stimmberechtigten im Besitze der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind. Das Stimmrecht-Kuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Behandlung der brieflichen Stimmabgabe: Der Präsident des Wahlbüros ist dafür verantwortlich, dass das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt.
3. Allgemeine Hinweise
Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 18. Mai 2024 zugestellt. Wer nicht in den Besitz des Abstimmungsmaterials gelangt ist, kann dieses bis Dienstag 4. Juni 2024, 16.00 Uhr, auf der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) verlangen.
Öffnungszeiten der Verwaltung
Montag: 8.00 bis 11.30 Uhr/14.00 bis 17.00 Uhr; Donnerstag: 9.30 bis 11.30 Uhr/13.30 bis 18.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.30 bis 11.30 Uhr/14.00 bis 16.00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
Öffnungszeiten Wahlbüro
Sonntag, 9. Juni 2024, 9.00 bis 11.00 Uhr
Erklärvideos der Landeskanzlei
Hier finden Sie die Videos zu den kantonalen Abstimmungen und Wahlen ab November 2022: www.bl.ch/Abstimmungs- und Wahlvideos