Hängige Geschäfte in Kommissionen
Die Geschäfte werden in der Regel zuerst vom Rat beraten. Dieser entscheidet über eine allfällige Zuweisung der Geschäfte zur Vorberatung an eine Ratskommission.
(§ 20 Geschäftsordnung des Einwohnerrats)
Zur Zeit sind folgende Geschäfte in einer Kommissionsberatung: | überwiesen: |
GRPK: Ziele der Produktegruppen (Leistungsziele), Gesch. Nr. 140/XII | 26.08.2019 |