Mitwirkungsverfahren
Für den Erlass einer Nutzungsplanung (Zonenplan, Teilzonenplan oder Quartierplan) resp. einer Änderung daran, muss diese ein gesetzlich definiertes Verfahren durchlaufen.
Erarbeiten des Entwurfs der Planung
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Mitwirkung
> § 7 RBG
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Aktualisieren Planung (Mitwirkungsbericht),
Beschluss durch den Gemeinderat,
Beschluss durch den Einwohnerrat
> § 31 RBG, Abs. 1
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Planauflage (30 Tage)
> § 31 RBG, Abs. 1
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Genehmigung durch Regierungsrat
> § 31 RBG, Abs. 5
Die aktuellsten Unterlagen zum Stand im Verfahren sind bei den jeweiligen Planungen zugänglich (siehe links unter "Mitwirkung kommunale Planungen".