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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die oberste planende, leitende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Seine Befugnisse sind im Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August 1999 aufgezählt.

Der Gemeinderat zählt 7 Mitglieder. Er wird von den Stimmberechtigten im Majorzwahlverfahren auf jeweils vier Jahre gewählt. Aktuelle Amtsdauer: 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028. Das Gemeinderatspräsidium wird im Anschluss an die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats von allen Stimmberechtigten in einer Majorzwahl gewählt. Jedes Gemeinderatsmitglied übernimmt die strategische Führung eines Geschäftskreises, der sich aus Produktgruppen und Produktrahmen zusammensetzt.

v.l.n.r. (hinten): Marc Schinzel (FDP), Lukas Alt (Die Mitte), Philippe Meerwein (SP), Rahel Bänziger (Grüne), Stephan Appenzeller (SP), Christian Häfelfinger, Verwaltungsleiter; (vorne): Eva-Maria Bonetti, Vize-Präsidentin (FDP), Caroline Rietschi, Gemeindepräsidentin (SP) / Foto: Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat handelt als Kollegialbehörde. Er trifft sich in der Regel alle zwei Wochen zu seinen Sitzungen. Beschlüsse des Gemeinderats werden im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Binningen, dem „Binninger Anzeiger“, sowie auf der Website unter „News“ veröffentlicht.

Der Gemeinderat unterbreitet nach seinem Amtsantritt sein Legislaturprogramm.

Dokumentation