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Binninger Corona-Härtefallunterstützung für Privatpersonen

Die Corona-Krise gefährdet Binninger Privatpersonen. Der Gemeinderat hat deshalb ein Hilfspaket für Privatpersonen geschnürt. Die Corona-Härtefallunterstützung soll Binningerinnen und Binningern schnell und zielgerichtet Hilfe bieten. Da es sich um Härtefallbeiträge handelt, werden diese als à fonds perdu-Beiträge gesprochen, eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen. Der Gemeinderat möchte damit die langfristig negativen volkswirtschaftlichen Konsequenzen für Binningen abfedern. In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit von 100 000 Franken gesprochen.
 

An wen richtet sich die Härtefallunterstützung?

  • Einwohnerinnen und Einwohner, welche aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 nachweislich einen Erwerbsausfall erlitten haben und dadurch in ihrer Existenz bedroht sind.
  • Als Bezüger kommen beispielsweise Personen in Frage, welche aufgrund von Erwerbseinbussen (Kurzarbeitsentschädigung) oder anderweitigem Erwerbsausfall ihren Lebensbedarf nicht mehr hinreichend decken können und nun in eine Notlage geraten sind oder gar auf Sozialhilfe angewiesen wären.
  • Nicht in Frage kommen Berufsgruppen, welche Anspruch auf Unterstützungsgelder des Bundes haben oder über Erwerbsausfallversicherungen (ALV, VVG, Kurzarbeit etc.) hinreichend abgedeckt sind.
  • Es besteht nur Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn mindestens in den zwei Monaten vor dem Inkrafttreten der Massnahmen des Bundes – also im November und Dezember 2020 – ein existenzsicherndes Einkommen erzielt worden ist.

Umfang der Unterstützungsleistungen

  • Über die kommunalen Unterstützungsleistungen können neben der materiellen Grundsicherung für den Lebensbedarf auch Beiträge im Sinne von situationsbedingten Leistungen (z. B. anfallende Krankheits- und Mobilitätskosten oder Unvorhergesehenes etc.) übernommen werden.
  • Schulden werden nicht übernommen.
  • Die Unterstützung durch die Gemeinde kann entweder als Vorleistung bis Gelder von Dritten eingehen oder – bei entsprechendem, nachgewiesenem Bedarf – durch à fonds perdu-Beiträge erfolgen.

Handling

Antragstellende sollen hinsichtlich ihrer Anspruchsberechtigung gemäss Sozialhilfegesetzgebung (SHG) durch den Sozialdienst abgeklärt werden. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, d. h. alle Leistungen gehen der Sozialhilfe resp. der kommunalen Nothilfe und Überbrückungsleistung vor.

Zuerst wird durch die Sozialarbeiterin/den Sozialarbeiter festgestellt, dass im Grundsatz eine Notlage vorliegt. In einem weiteren Schritt wird geprüft, ob der Antrag auf einen Leistungsbezug vorübergehenden Charakter hat, welcher im Zusammenhang mit der aktuellen Lage COVID-19 steht, oder ob er langfristig verläuft, da noch andere Faktoren zu berücksichtigen sind.

Die Anträge sind über das Formular «Corona Härtefallunterstützung für Privatpersonen» bis spätestens am 31. März 2021 via E-Mail (infoNULL@binningen.bl.ch, Betreff: Corona Härtefallunterstützung Privat) oder per Postversand an die Gemeindeverwaltung Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, zu richten. Es gilt der Poststempel/das Eingangsdatum der E-Mail.

Beurteilungsgremium

  • Eva-Maria Bonetti, Gemeinderätin
  • Mike Keller, Gemeindepräsident
  • Nicola Schmid, Abteilungsleiter Soziales und Gesundheit
  • Marc Eichmann, Leiter Sozialdienst