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Binninger Corona-Härtefallunterstützung für Binninger KMU und Selbstständigerwerbende

Die Corona-Krise gefährdet Binninger KMU und Selbstständigerwerbende. Der Gemeinderat hat deshalb ein Hilfspaket für die Binninger KMU und Selbstständigerwerbende geschnürt. Die Corona-Härtefallunterstützung soll Unternehmerinnen und Unternehmern schnell, zielgerichtet und primär bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen Hilfe bieten.

Da es sich um Härtefallbeiträge handelt, werden diese als à fonds perdu-Beiträge gesprochen, eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen. Der Gemeinderat möchte damit die langfristig negativen volkswirtschaftlichen Konsequenzen für Binningen abfedern. In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit von 100 000 Franken gesprochen. Der Maximalbetrag pro Härtefall wurde auf eine Summe von 5000 Franken limitiert.
 

An wen richtet sich die Härtefallunterstützung?

  • KMU und Selbstständigerwerbende mit Firmensitz/Steuerpflicht in Binningen
  • Unternehmen mit Gründungsdatum vor dem 1.3.2020 (Handelsregistereintrag)

Welches sind die Hauptkriterien für KMU und Selbstständigerwerbende, um eine Härtefallunterstützung anzumelden?

  • Das Unternehmen ist durch Schliessung und/oder Umsatzeinbruch in der Existenz bedroht.
  • Es wurde von Seiten Unternehmung schon alles versucht, um die Konsequenzen der Krise abzufedern (Anträge für Bundes- und/oder kantonale Unterstützung liegen vor).
  • Die Gewerbetätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt und/oder es besteht kein persönlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Es wurde Kurzarbeit beantragt oder bereits genehmigt (Antrag/Beschluss liegt vor).
  • Die Härtefallbeiträge helfen nachweislich, um die existenzbedrohliche Lage des Unternehmens kurzfristig abzuwenden.
  • Die Härtefallbeiträge dienen ausschliesslich der Sicherung von Liquiditätsbedürfnissen (inkl. der Refinanzierung von seit dem 23.3.2020 aufgelaufenen Kontoüberzügen bei Finanzinstituten).

Welches sind Ausschlusskriterien für einen Härtefallbeitrag?

Es werden keine Beiträge gesprochen für:

  • neue Investitionen ins Anlagevermögen (Ausnahme: existenzsichernde Ersatzinvestitionen ins bestehende Anlagevermögen)
  • Ausschüttung von Dividenden oder Tantiemen
  • Zurückerstattung von Kapitaleinlagen
  • Gewährung und/oder Refinanzierung von Aktivdarlehen
  • Refinanzierung von Privat-, Gruppen- und Aktionärsdarlehen
  • Verwendung der gesprochenen Mittel für direkt oder indirekt verbundene in- und ausländische Gruppengesellschaften
  • wenn sich die Unternehmung/Antragstellerin zum Zeitpunkt der Einreichung eines Härtefallantrages in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in Liquidation befindet (Auszug)

Handling

Nebst der persönlichen Betroffenheit der Unternehmerinnen und Unternehmer gilt es für das Beurteilungsgremium auch das Ausmass der Konsequenzen für Mitarbeitende des Unternehmens selbst und Binningen als Standortgemeinde zu beurteilen. Es ist zwingend notwendig, dass im Sinne einer Härtefallregelung handfeste und konkrete Anträge der Unternehmungen an das Beurteilungsgremium gestellt werden (Mietschulden, Lieferantenrechnungen, Löhne etc.), damit eine sofortige Abwägung erfolgen kann.

Die Anträge sind über das Formular «Corona Härtefallunterstützung für KMU und Selbstständigerwerbende» mit den notwendigen Beilagen bis spätestens am 31. März 2021 via E-Mail (infoNULL@binningen.bl.ch, Betreff: Corona Härtefallunterstützung KMU) oder per Postversand an die Gemeindeverwaltung Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, zu richten. Es gilt der Poststempel/das Eingangsdatum der E-Mail.

Beurteilungsgremium

  • Eva-Maria Bonetti, Gemeinderätin
  • Caroline Rietschi, Gemeinderätin
  • Cyrill Hunkeler, Fünfschilling AG, Co-Präsident KMU BiBo