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Drittmeldepflicht – Meldung Mieterwechsel für Liegenschaftsverwaltungen und Hauseigentümer

Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber (Eigentümer, Hauptmieter, etc.) sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen mitzuteilen.

Informationen zum Vermieter (Liegenschaftsverwaltung oder Eigentümer)

Informationen zur betroffenen Liegenschaft/Wohnung

Meldung

Art der Meldung

Neuer Mieter

Weitere Person beim neuen Mieter

Weitere Person beim neuen Mieter

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Bisheriger Mieter

Weitere Person beim bisherigen Mieter

Weitere Person beim bisherigen Mieter

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