Drittmeldepflicht – Meldung Mieterwechsel für Liegenschaftsverwaltungen und Hauseigentümer
Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber (Eigentümer, Hauptmieter, etc.) sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen mitzuteilen.