Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die oberste planende, leitende und vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Seine Befugnisse sind im Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August 1999 aufgezählt.
Der Gemeinderat zählt 7 Mitglieder. Er wird von den Stimmberechtigten im Majorzwahlverfahren auf jeweils vier Jahre gewählt. Aktuelle Amtsdauer: 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028. Das Gemeinderatspräsidium wird im Anschluss an die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats von allen Stimmberechtigten in einer Majorzwahl gewählt. Jedes Gemeinderatsmitglied übernimmt die strategische Führung eines Geschäftskreises, der sich aus Produktgruppen und Produktrahmen zusammensetzt.
![](https://www.binningen.ch/public/upload/assets/11435/Gemeinderat_2024-2028_20240514-.jpg?fp=1)
Der Gemeinderat handelt als Kollegialbehörde. Er trifft sich in der Regel alle zwei Wochen zu seinen Sitzungen. Beschlüsse des Gemeinderats werden im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Binningen, dem „Binninger Anzeiger“, sowie auf der Website unter „News“ veröffentlicht.
Der Gemeinderat unterbreitet nach seinem Amtsantritt sein Legislaturprogramm.
Dokumentation
- Geschäftsfelder des Gemeinderats [PDF]
- Geschäftsfelder des Gemeinderats, gültig ab 1.7.2024 [pdf]
- Produktrahmen und Leistungszentren [PDF]
- Produktrahmen und Leistungszentren, gültig ab 1.7.2024 [pdf]
- Geschäftsordnung des Gemeinderats [PDF]
- Kommunikationskonzept des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung Binningen [PDF]