Direkt zum Inhalt springen

Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde

Brigitte Strondl (SP) hat ihren Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde für die laufende Legislaturperiode bis 31. Dezember 2024 erklärt.

Gemäss § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist der Einwohnerrat Wahlorgan für Wahlen in die Sozialhilfebehörde. Gemäss § 13 des Gemeindegesetzes des Kantons Basel-Landschaft ist der Rücktritt eines Mitglieds während der Amtsdauer einer Behörde, welche nicht durch Urnenwahl bestellt wird, in den amtlichen Publikationen bekannt zu machen. Interessierte Kandidaturen sind dem Einwohnerrat-Büro bis Montag, 12. August 2024 einzureichen (er-sekretariatNULL@binningen.bl.ch).