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Zuweisung der Schutzplätze

In Binningen steht für jede Einwohnerin und für jeden Einwohner ein Schutzplatz (in privaten und öffentlichen Schutzräumen) zur Verfügung. Die Gemeinde nimmt die Zuweisungsplanung dynamisch vor und wird die Zuweisungen auf Anordnung des Bundes bzw. des Kantons kommunizieren.

Gesamtschweizerisch sind in rund 365'000 privaten und öffentlichen Schutzräumen rund 9 Millionen Schutzplätze für die Einwohnerinnen und Einwohner vorhanden, was einem Deckungsgrad von über 100% entspricht.

Die Schutzräume werden im Alltag hauptsächlich für andere Zwecke benutzt, z.B. als Kellerräume, Lager oder Vereinslokale. Bei Bedarf können sie in kurzer Zeit zum Schutz für die Bevölkerung hergerichtet werden. Die Vorbereitung der Schutzräume, d.h. das Ausräumen und Einrichten, erfolgt aber erst auf Anordnung der Behörden. Die Schutzräume sind so ausgelegt, dass sie kürzere oder längere Aufenthalte (wenige Stunden bis mehrere Tagen) ermöglichen.

In Bezug auf die aktuelle Situation ist eine Vorbereitung auf den Aufenthalt in Schutzräumen nicht erforderlich. Die Kantone sind dafür zuständig, die Zuweisungsplanung durchzuführen und zu aktualisieren. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zuweisung erfolgt aber erst dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert.

In Binningen steht für jede Einwohnerin und für jeden Einwohner ein Schutzplatz (in privaten und öffentlichen Schutzräumen) zur Verfügung. Der Deckungsgrad beträgt in Binningen über 100%. Die Gemeinde nimmt die Zuweisungsplanung dynamisch vor und wird die Zuweisungen auf Anordnung des Bundes bzw. des Kantons kommunizieren.

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