Quartierplanpflicht Spiesshöfli
Aktueller Verfahrensstand
Planauflage zur öffentlichen Mitwirkung vom 21. Juni bis 5. Juli 2024
Der Gemeinderat Binningen führt gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für folgende Planunterlagen das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch:
- Zonenplan Siedlung und Landschaft, Mutationsplan «Zone mit Quartierplanpflicht Spiesshöfli» [pdf]
- Zugehöriger Planungsbericht [pdf]
Die Bevölkerung kann im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens Einwendungen erheben und Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als sachdienlich erweisen.
Die Unterlagen können von Freitag, 21. Juni, bis Freitag, 5. Juli 2024, während der Öffnungszeiten in der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen werden.
Einwendungen und Vorschläge sind bis spätestens am 5. Juli 2024 schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Nicole Stäger, Telefon 061 425 53 13, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.